An Tagen mit mittlerem und starkem Wind hätten sie ein dauerndes „Wusch-wusch-wusch“ im Ohr. Bei kräftigem Wind dreht sich der Rotor bis zu 20 Mal pro Minute. Die Flügelspitzen haben dann mehr als halbe Schallgeschwindigkeit. Wer hier lebt, kann dem nicht ausweichen.
Hinzu kommt der unhörbare Infraschall – also Schalldruck unterhalb des hörbaren Bereichs von 16 Hertz. Jeder Körper nimmt ihn wahr; manche Menschen reagieren besonders sensibel darauf. Anders als bei hörbaren Frequenzen, gibt es beim Infraschall noch keine wissenschaftlich belegten Grenzwerte und keine gesetzliche Regelung. Die Betroffenen wären der Belastung ausgeliefert.
Die Schwend ist dicht besiedelt
Über 15 Höfe und Häuser liegen in der direkten Nachbarschaft zu den Windrädern, in 500 bis 1000 Metern Entfernung. Das zermürbende „Wusch-Wusch-Wusch“ trägt weit. 500 Meter sind hier kein schützender Grenzwert, sondern eine Zumutung.
Es geht um etwa 15 Höfe und ihre Bewohner, die zum Teil in nur 500 bis 700 Meter Entfernung zur geplanten Anlage wohnen – und das seit mehreren Generationen.
Sie tragen die Last: die Lärmbelastung, die Gefahr für ihr Trinkwasser, die Großanlage über ihrem Hausfirst. Sie dürfen aber nicht mitreden, obwohl die Windräder an die Grenzen des Oberkircher Grundstücks gesetzt werden.
Glücklicherweise gibt es viele Oberkircher die sagen: Wir wollen gute Nachbarn sein. Wir wollen das nicht über die Köpfe der betroffenen Kappelrodecker und Ottenhöfner entscheiden.
Die drei Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg halten fast 50% der deutschen Winderzeugungskapazität*. Baden-Württemberg beherbergt 3%. Das ist auch logisch: der Wind ist bläst dort stärker und kontinuierlicher, mit deutlich mehr Stunden im Jahr.
Und es gibt mehr Raum: in manchen Landkreisen liegt die Bevölkerungsdichte bei einem Fünftel oder einem Zehntel des Ortenaukreises, es gibt sehr große freie Flächen. Die Wahrscheinlichkeit, dort eine geeignete Fläche ohne Anwohner und ohne schützenswerte Brutstätten zu finden, ist im Norden und Osten vielfach größer als hier. Deshalb bauen der Bund und die Netzbetreiber die zwei großen Fernleitungen SuedLink und SuedOstLink, die 2027 in Betrieb gehen.
Wenn Baden-Württemberg seinen Windanteil von 3% auf 6% verdoppeln würde, gäbe es vermutlich immense Konflikte in vielen Orten. Viele Bürger hätten dann ein Windrad in direkter Nähe ihres Hauses. Trotz aller Anstrengungen und allen Ärgers wäre das für die Energiewende in Deutschland nicht relevant.
Die Suche nach Windenergie kann nur in windreichen und gleichzeitig wenig besiedelten Regionen erfolgreich sein – und nicht direkt über den Dächern oder mitten im Quellgebiet der Nachbarn.
Der Altmarkkreis Salzwedel zum Beispiel hat – abzüglich seiner Kreishauptstadt Salzwedel – nur ein Zehntel der Einwohner pro Quadratkilometer von unserem Ortenaukreis (abzüglich der Kreishauptstadt Offenburg).
Die Wahrscheinlichkeit, daß man dort in Salzwedel Platz für einen echten Windpark fände und dabei ein guter Schutzabstand zu Wohnhäusern gewahrt bliebe, ist um den Faktor 50 bis 100 höher als bei uns im Ortenaukreis.
Windräder müssen sinnvollerweise dorthin, wo viel Wind und wenig Menschen sind! Die dafür notwendigen Übertragungsnetze von Norden nach Süden werden 2027 betriebsbereit sein.
Der Bau der fast dreihundert Meter hohen Windkraftanlagen, ihre riesigen Fundamente, die neuen Transportwege und Schwertransporte durch den Wald greiften tief in die Bodenstruktur ein und bedrohten die feinen Grundwasserleiter, die den Wald, die Tiere und die Höfe auf dem Buchwaldkopf bisher mit Wasser versorgen. Trotz der langen Tradition gibt es keinerlei Rechtsanspruch auf die Unversehrtheit unseres Quellgebietes. Nach derzeitiger Rechtslage müssten es die Anwohner hinnehmen, wenn Zuflüsse durch die Bauarbeiten versiegten. Nur wenn ein direkter Zusammenhang gerichtsfest nachgewiesen würde, wäre der Windanlagenerbauer in der Pflicht.
Eine Versorgung aus Oberkirch ist unrealistisch. Die Leitung wäre viele Kilometer lang; das Wasser müsste mit viel Energieaufwand mehrere hundert Meter in die Höhe gepumpt werden. In vergleichbaren Fällen haben die Wasserversorger anderer Städte stets abgesagt und auf die Rechtslage und ihre Satzungen verwiesen.
Der Bau der fast dreihundert Meter hohen Windkraftanlagen, ihre riesigen Fundamente, die neuen Transportwege und Schwertransporte durch den Wald greiften tief in die Bodenstruktur ein und bedrohten die feinen Grundwasserleiter, die den Wald, die Tiere und die Höfe auf dem Buchwaldkopf bisher mit Wasser versorgen. Trotz der langen Tradition gibt es keinerlei Rechtsanspruch auf die Unversehrtheit unseres Quellgebietes. Nach derzeitiger Rechtslage müssten es die Anwohner hinnehmen, wenn Zuflüsse durch die Bauarbeiten versiegten. Nur wenn ein direkter Zusammenhang gerichtsfest nachgewiesen würde, wäre der Windanlagenerbauer in der Pflicht.
Eine Versorgung aus Oberkirch ist unrealistisch. Die Leitung wäre viele Kilometer lang; das Wasser müsste mit viel Energieaufwand mehrere hundert Meter in die Höhe gepumpt werden. In vergleichbaren Fällen haben die Wasserversorger anderer Städte stets abgesagt und auf die Rechtslage und ihre Satzungen verwiesen.
Der Bau der fast dreihundert Meter hohen Windkraftanlagen, ihre riesigen Fundamente, die neuen Transportwege und Schwertransporte durch den Wald greiften tief in die Bodenstruktur ein und bedrohten die feinen Grundwasserleiter, die den Wald, die Tiere und die Höfe auf dem Buchwaldkopf bisher mit Wasser versorgen. Trotz der langen Tradition gibt es keinerlei Rechtsanspruch auf die Unversehrtheit unseres Quellgebietes. Nach derzeitiger Rechtslage müssten es die Anwohner hinnehmen, wenn Zuflüsse durch die Bauarbeiten versiegten. Nur wenn ein direkter Zusammenhang gerichtsfest nachgewiesen würde, wäre der Windanlagenerbauer in der Pflicht.
Eine Versorgung aus Oberkirch ist unrealistisch. Die Leitung wäre viele Kilometer lang; das Wasser müsste mit viel Energieaufwand mehrere hundert Meter in die Höhe gepumpt werden. In vergleichbaren Fällen haben die Wasserversorger anderer Städte stets abgesagt und auf die Rechtslage und ihre Satzungen verwiesen.
An Tagen mit mittlerem und starkem Wind hätten sie ein dauerndes „Wusch-wusch-wusch“ im Ohr. Bei kräftigem Wind dreht sich der Rotor bis zu 20 Mal pro Minute. Die Flügelspitzen haben dann mehr als halbe Schallgeschwindigkeit. Wer hier lebt, kann dem nicht ausweichen.
Hinzu kommt der unhörbare Infraschall – also Schalldruck unterhalb des hörbaren Bereichs von 16 Hertz. Jeder Körper nimmt ihn wahr; manche Menschen reagieren besonders sensibel darauf. Anders als bei hörbaren Frequenzen, gibt es beim Infraschall noch keine wissenschaftlich belegten Grenzwerte und keine gesetzliche Regelung. Die Betroffenen wären der Belastung ausgeliefert.
Die Schwend ist dicht besiedelt
Über 15 Höfe und Häuser liegen in der direkten Nachbarschaft zu den Windrädern, in 500 bis 1000 Metern Entfernung. Das zermürbende „Wusch-Wusch-Wusch“ trägt weit. 500 Meter sind hier kein schützender Grenzwert, sondern eine Zumutung.
Es geht um etwa 15 Höfe und ihre Bewohner, die zum Teil in nur 500 bis 700 Meter Entfernung zur geplanten Anlage wohnen – und das seit mehreren Generationen.
Sie tragen die Last: die Lärmbelastung, die Gefahr für ihr Trinkwasser, die Großanlage über ihrem Hausfirst. Sie dürfen aber nicht mitreden, obwohl die Windräder an die Grenzen des Oberkircher Grundstücks gesetzt werden.
Glücklicherweise gibt es viele Oberkircher die sagen: Wir wollen gute Nachbarn sein. Wir wollen das nicht über die Köpfe der betroffenen Kappelrodecker und Ottenhöfner entscheiden.
Die drei Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg halten fast 50% der deutschen Winderzeugungskapazität*. Baden-Württemberg beherbergt 3%. Das ist auch logisch: der Wind ist bläst dort stärker und kontinuierlicher, mit deutlich mehr Stunden im Jahr.
Und es gibt mehr Raum: in manchen Landkreisen liegt die Bevölkerungsdichte bei einem Fünftel oder einem Zehntel des Ortenaukreises, es gibt sehr große freie Flächen. Die Wahrscheinlichkeit, dort eine geeignete Fläche ohne Anwohner und ohne schützenswerte Brutstätten zu finden, ist im Norden und Osten vielfach größer als hier. Deshalb bauen der Bund und die Netzbetreiber die zwei großen Fernleitungen SuedLink und SuedOstLink, die 2027 in Betrieb gehen.
Wenn Baden-Württemberg seinen Windanteil von 3% auf 6% verdoppeln würde, gäbe es vermutlich immense Konflikte in vielen Orten. Viele Bürger hätten dann ein Windrad in direkter Nähe ihres Hauses. Trotz aller Anstrengungen und allen Ärgers wäre das für die Energiewende in Deutschland nicht relevant.
Die Suche nach Windenergie kann nur in windreichen und gleichzeitig wenig besiedelten Regionen erfolgreich sein – und nicht direkt über den Dächern oder mitten im Quellgebiet der Nachbarn.
Der Bau der fast dreihundert Meter hohen Windkraftanlagen, ihre riesigen Fundamente, die neuen Transportwege und Schwertransporte durch den Wald greiften tief in die Bodenstruktur ein und bedrohten die feinen Grundwasserleiter, die den Wald, die Tiere und die Höfe auf dem Buchwaldkopf bisher mit Wasser versorgen. Trotz der langen Tradition gibt es keinerlei Rechtsanspruch auf die Unversehrtheit unseres Quellgebietes. Nach derzeitiger Rechtslage müssten es die Anwohner hinnehmen, wenn Zuflüsse durch die Bauarbeiten versiegten. Nur wenn ein direkter Zusammenhang gerichtsfest nachgewiesen würde, wäre der Windanlagenerbauer in der Pflicht.
Eine Versorgung aus Oberkirch ist unrealistisch. Die Leitung wäre viele Kilometer lang; das Wasser müsste mit viel Energieaufwand mehrere hundert Meter in die Höhe gepumpt werden. In vergleichbaren Fällen haben die Wasserversorger anderer Städte stets abgesagt und auf die Rechtslage und ihre Satzungen verwiesen.